- Jahres-Steuererklärungen ( EST )
- Vorausberechnung des zu erwartenden Ergebnisses
- Bescheidprüfung
- Einspruchsverfahren
- Beratung & Gestaltung
- Online-Kalender
- Telefon-Sprechstunde - mo bis do 10 bis 12 Uhr
Lohnsteuerhilfevereine betreuen im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft Arbeitnehmer und Rentner bei Einkünften ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit.
Die Mitgliedsbeiträge werden nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt.
Die Hilfeleistung in Steuersachen erfolgt nach Maßgabe des
Steuerberatungsgesetzes in den Beratungsstellen des Vereines (die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, wenn nicht bis zum 1.10. des Jahres eine Kündigung erfolgt).
Bei Vorliegen obiger Voraussetzungen besteht Beratungsbefugnis auch bei:
Einkünften aus Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
Sonstigen Einkünften
( kein GEWERBE & PV-Anlagen !!! ),
Aber nur sofern diese genannten Einkünfte bei Ledigen 18.000€ und bei Verheirateten 36.000€ jährlich nicht überschreiten ( ab 01/2020).
Unser Lohnsteuerhilfeverein stärkt auch Ihre Interessen – je größer unsere Mitgliederzahl, desto größer unserer Einfluss bei der Lobbyarbeit ! Unterstützen Sie uns durch Ihren Vereinsbeitritt.
Mit Ihrer Beitragszahlung sind alle Leistungen des Vereines abgegolten.
Der Jahresbeitrag wird nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt.
Der Mindestbeitrag liegt bei € 70 jährlich
der Höchstbeitrag liegt bei € 300 jährlich.
Einen exakten Überblick entnehmen Sie bitte der Seite Beitragsordnung.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten können Sie der Seite Vereinssatzung entnehmen.
Eine Checkliste der Unterlagen, die bei einer Steuererklärung benötigt werden, ist ebenfalls mit einer Sonderseite in unserem Internetauftritt belegt.
Die Gliederung ergibt sich bei Betrachtung der einzelnen Überschriften wie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinder etc. Nähere Informationen ergeben sich natürlich dann im persönlichen
Beratungsgespräch.
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